Maskenpflicht in der Hausarztpraxis Bilshausen

Liebe Freunde und Patienten der Hausarztpraxen Dr. Lodhia in Bilshausen,
mit Bezug auf die Niedersächsische Corona – Verordnung §5 vom 1. April 2022 gilt in unseren Arztpraxen weiterhin die Maskenpflicht.
Wir danken allen, die uns unterstützen, unsere Risikopatienten und Mitarbeiterinnen auch weiterhin bestmöglich vor Virusinfektionen zu schützen.

Die Niedersächsische Corona – Verordnung können Sie unter folgendem Link runterladen:

Corona-Verordnung

§5 im Wortlaut:

Arztpraxen, Einrichtungen für ambulantes Operieren, Dialyseeinrichtungen, Tageskliniken, Rettungsdienste 1In den nachfolgenden Einrichtungen haben Patientinnen und Patientinnen sowie die in den Einrichtungen t tigen Personen, wie etwa im Anstellungsverh ltnis besch ftigte Personen, Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer, Praktikantinnen und Praktikanten, ehrenamtlich T tige, Bundesfreiwilligendienstleistende und Freiwilligendienstleistende sowie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, in geschlossenen R umen nach   2 eine medizinische Maske mindestens des Schutzniveaus FFP2, KN 95 oder eines gleichwertigen Schutzniveaus zu tragen:
  1. Arztpraxen,
  2. Einrichtungen für ambulantes Operieren,
  3. Dialyseeinrichtungen,
  4. Tageskliniken und
  5. Rettungsdienste.
2Satz 1 gilt auch für Besucherinnen und Besucher sowie für alle Personen, die die geschlossenen R ume der Einrichtungen betreten. 3Die Leitungen der Einrichtungen sind verpflichtet, die Einhaltung der Verpflichtungen nach Satz 1 zu überwachen.